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Ausbau der Breitbandversorgung


Die Gemeinde Sandberg ist bestrebt, ideale Rahmenbedingungen für ihre Gewerbebetriebe sowie ihre Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Zur hierfür notwendigen Infrastruktur gehört in der heutigen Zeit natürlich auch ein leistungsfähiger Internetanschluss. Es ist deshalb geplant, die Breitbandversorgung in den aktuell noch unterversorgten Ortsteilen/Ortsbereichen massiv zu verbessern.

Der Freistaat Bayern begünstigt diese Bestrebungen durch ein Förderprogramm (Breitbandrichtlinie – BbR), welches das Ziel verfolgt, den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) voranzutreiben.

Bei den Bemühungen zur Verbesserung der Breitbandversorgung sowie der Umsetzung des hierfür aufgelegten Förderprogrammes wird die Gemeinde Sandberg durch die Corwese GmbH und den Landkreis Rhön-Grabfeld (Stabsstelle Kreisentwicklung) unterstützt.

Im Rahmen des zu durchlaufenden Förderverfahrens sind diverse Verfahrensschritte und Veröffentlichungen vorzunehmen, welche stets auf dieser Webseite dokumentiert bzw. publiziert werden.

Verfahrens- / Förderfortschritte:

9. Fördersteckbrief (Veröffentlichung vom 11.02.2015)

8. Kooperationsvertrag (Veröffentlichung vom 11.02.2015)

7. Zuwendungsbescheid (Veröffentlichung vom 11.02.2015)

6. Auswahlverfahren - Ergebnis (18.11.2014)

5. Auswahlverfahren - Bekanntmachung (Veröffentlichung vom 07.08.2014)

4. Markterkundungsverfahren - Ergebnis (Veröffentlichung vom 07.08.2014)

3. Markterkundungsverfahren (Veröffentlichung vom 12.06.2014)

2. Bedarfsermittlung – Ergebnis (Veröffentlichung vom 12.06.2014)

1. Bedarfsermittlung – Abfrage (Veröffentlichung vom 14.01.2014)
 


Veröffentlichung vom 11.02.2015
 

Fördersteckbrief

Dokumentation der Infrastruktur gemäß Ziffer 9 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)

 

Die Dokumentation der Infrastruktur gemäß Ziffer 9 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR) finden Sie hier:

Fördersteckbrief der Gemeinde Sandberg


Sandberg, den 11.02.2015

 

Joachim Bühner
1. Bürgermeister

 


Veröffentlichung vom 11.02.2015

 

Kooperationsvertrag

Unterzeichnung des Breitbandausbauvertrages zwischen der Gemeinde Sandberg und der Telekom Deutschland GmbH

 

Der Vertrag über die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Hochgeschwindigkeitsnetzes für die Bereitstellung von Breitband-Internetanschlüssen zwischen der Gemeinde Sandberg und der Telekom Deutschland GmbH wurde am 11.02.2015 unterzeichnet.
 

Herr Klaus Markert (Telekom Deutschland GmbH), Herr 2. Bürgermeister Roland Bühner

 

Die Bestätigung der Gemeinde Sandberg bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrages bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen sowie die Antwort dieser Agentur finden Sie hier:

Stellungnahme der Gemeinde Sandberg bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrags bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR)

 

Sandberg, den 11.02.2015

 

Joachim Bühner
1. Bürgermeister

 


Veröffentlichung vom 11.02.2015
 

Zuwendungsbescheid

Eingang des Förderbescheides für den Ausbau der Breitbandversorgung

 

Der Förderbescheid für den Ausbau der Breitbandversorgung wurde am 02.02.2015 durch Herrn Finanzminister Dr. Markus Söder und Herrn Staatssekretär Albert Füracker an Herrn Bürgermeister Joachim Bühner überreicht.

 


Herr Finanzminister Dr. Markus Söder, Herr Bürgermeister Joachim Bühner, Herr Staatssekretär Albert Füracker

 

Sandberg, den 11.02.2015

 

Joachim Bühner
1. Bürgermeister

 


Veröffentlichung vom 18.11.2014

 

Auswahlverfahren - Ergebnis

Veröffentlichung der vorgesehenen Auswahlentscheidung

 

Der Gemeinde Sandberg lag innerhalb der Angebotsfrist lediglich ein Angebot von einem im Rahmen des Teilnehmerwettbewerbes zum Vergabeverfahren zugelassenen Netzbetreiber vor.
 
Auf Grundlage einer gutachterlichen Bewertung hat der Gemeinderat der Gemeinde Sandberg in seiner Sitzung vom 30.10.2014 das Angebot der Telekom Deutschland GmbH ausgewählt und beabsichtigt mit dieser Gesellschaft einen Kooperationsvertrag abzuschließen.
 
Die von dieser Gesellschaft ermittelte Wirtschaftlichkeitslücke wurde durch das Bay. Breitbandzentrum nach Ziffer 5.6 Abs. 2 der BbR überprüft und als plausibel erachtet. Die Bundesnetzagentur hat mit E-Mail-Nachricht vom 17.11.2014 mitgeteilt, dass gegen den Abschluss des Kooperationsvertrages keine Bedenken bestehen.
 
Der rechtsverbindliche Zuschlag kann jedoch erst dann erteilt werden, wenn auch die Förderzusage bzw. die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn der zuständige Bezirksregierung (Regierung von Unterfranken) vorliegt.

 

Sandberg, den 18.11.2014

 

Joachim Bühner
1. Bürgermeister

 


Veröffentlichung vom 07.08.2014


Auswahlverfahren - Bekanntmachung

Auswahlverfahren -zweistufig- zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR)

 

Die Gemeinde Sandberg führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5 der Breitbandrichtlinie -BbR- (herunterladbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch. Eine förmliche Ausschreibungspflicht aufgrund Vergaberechts besteht nicht, sodass auch der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet ist.

Die Auswahl erfolgt zweistufig im Wege eines freihändigen Auswahlverfahrens mit vorgeschaltetem
öffentlichem Teilnahmewettbewerb. Im Teilnahmewettbewerb wird auf einer ersten Stufe die Eignung der Bewerber geprüft und anschließend bis zu drei geeignete Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Diejenigen Bewerber, die nach dem Ergebnis der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, haben dann Gelegenheit, bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein Angebot abzugeben. Auf Grundlage dieses Angebots hat die Gemeinde Sandberg die Möglichkeit, Verhandlungen mit den Bietern durchzuführen.

Den vollständigen Bekanntmachungstext finden Sie hier:

Auswahlverfahren -zweistufig- zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR)

 

Die Teilnahmeanträge sind bis zum 12.09.2014, 10:00 Uhr bei der Kontaktstelle

Gemeinde Sandberg
Herrn Arno Stockheimer
Schulstraße 6
97657 Sandberg

schriftlich in einem verschlossenen Umschlag in 2-facher Fertigung einzureichen.

 

Sandberg, den 07.08.2014

 

Joachim Bühner
1. Bürgermeister

 


Veröffentlichung vom 07.08.2014


Markterkundungsverfahren - Ergebnis

Ergebnis der Markterkundung gemäß Nr. 4.1.1 Abs. 5 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern
(Breitbandrichtlinie – BbR) vom 22. November 2012

 

Die Gemeinde Sandberg hat im Zeitraum vom 12.06.2014 bis zum 25.07.2014 eine Markterkundung entsprechend Nr. 4.1.1 Abs. 5 BbR (a.F.) durchgeführt. Diese Markterkundung hat ergeben, dass kein Netzbetreiber einen eigenwirtschaftlichen Ausbau plant.

 

Das Ergebnis der Markterkundung können Sie folgendem Dokument entnehmen:

Ergebnis der Markterkundung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR) vom 22.11.2012

 

Die Gemeinde Sandberg setzt das Verfahren mit folgendem (unveränderten) Erschließungsgebiet fort:

Erschließungsgebiet nach der Markterkundung


Sandberg, den 07.08.2014

 

Joachim Bühner
1. Bürgermeister

 


Veröffentlichung vom 12.06.2014

 

Markterkundungsverfahren

Markterkundung gemäß Nr. 4.1.1 Abs. 5 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern
(Breitbandrichtlinie – BbR) vom 22. November 2012

 

Die Gemeinde Sandberg bittet Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze mitzuteilen,

  • ob sie sich ohne finanzielle Beteiligung Dritter in der Lage sehen, in den kommenden drei Jahren zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste im Erschließungsgebiet anzubieten bzw.
  • ob zumindest Breitbanddienste mit Übertragungsraten von mindestens 25 Mbit/s im Downstream und von mindestens 2 Mbit/s im Upstream in den kommenden drei Jahren im Erschließungsgebiet angeboten werden.


Die vollständige Anfrage an die Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze finden Sie hier:

Markterkundung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR)


Das festgelegte Erschließungsgebiet finden Sie hier:

Erschließungsgebiet im PDF-Dateiformat


Sofern ein Netzausbau geplant ist, wird darum gebeten, der Gemeinde Sandberg bis spätestens zum 25.07.2014 einen verbindlichen und detaillierten Projekt- und Zeitplan, der die geplanten Investitionen glaubhaft und nachvollziehbar macht, an folgende Adresse zuzusenden:

Gemeinde Sandberg
Herrn Arno Stockheimer
Schulstraße 6
97657 Sandberg

 

Sandberg, den 12.06.2014

 

Joachim Bühner
1. Bürgermeister

 


Veröffentlichung vom 12.06.2014

 

Bedarfsermittlung – Ergebnis

Veröffentlichung des Ergebnisses der durchgeführten Bedarfsermittlung

 

Die Gemeinde Sandberg hat im Zeitraum vom 14.01.2014 bis zum 28.02.2014 eine Bedarfsermittlung im vorläufigen Erschließungsgebiet durchgeführt.

Das Ergebnis dieser Befragung können Sie folgendem Dokument entnehmen:

Ergebnis der Ist- und Bedarfsermittlung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR)

 

Sandberg, den 12.06.2014

 

Joachim Bühner
1. Bürgermeister

 


Veröffentlichung vom 14.01.2014

 

Bedarfsermittlung – Abfrage

Aufforderung der Unternehmen zur Meldung ihres Bedarfes
 

Im Rahmen des formellen Förderverfahrens hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 13.01.2014 ein vorläufiges Erschließungsgebiet festgelegt, welches aktuell eine unzureichende Breitbandversorgung im Sinne der Breitbandrichtlinie aufweist und in dem Bedarf für den Ausbau eines NGA-Netzes bestehen könnte.

Das vorläufige Erschließungsgebiet umfasst Teilbereiche der Ortsteile Kilianshof und Sandberg. Der konkrete Umgriff des vorläufigen Erschließungsgebietes (rot schraffierter Bereich) ist folgender Karte zu entnehmen:

Erschließungsgebiet im PDF-Dateiformat

Durch einen Klick auf die Karte bzw. den vorstehenden Link können Sie das vorläufige Erschließungsgebiet als PDF-Datei herunterladen und den grundstücksgenauen Umgriff dieses Gebietes betrachten.
 

Alle Unternehmen, die ihren Sitz im vorläufigen Erschließungsgebiet haben, sind dazu aufgefordert, ihren aktuellen bzw. zukünftigen Bedarf bis spätestens zum 28.02.2014 an die Gemeinde Sandberg zu melden. Bitte verwenden Sie hierzu folgenden Fragebogen:

 

Den ausgefüllten und unterschriebenen Fragebogen senden Sie bitte per Post an

Gemeinde Sandberg
Herrn Arno Stockheimer
Schulstraße 6
97657 Sandberg

oder geben diesen im Rathaus in Sandberg ab. Auch eine Zusendung per Telefax an 09701/8236 oder per E-Mail (eingescannt mit Unterschrift) an  ist möglich.

Die Angaben im Rahmen dieser Bedarfsermittlung sind für Sie freiwillig und sollen der Ermittlung von notwendigen Breitbandanschlüssen dienen. Durch das Ausfüllen dieses Fragebogens entsteht keine vertragliche Verpflichtung zur Abnahme/Buchung eines Internetanschlusses.


Soweit sich aus dieser Befragung ein entsprechender Bedarf ergibt, wird ein Ausbau angestrebt, durch welchen alle Anschlussinhaber (Unternehmer und Privathaushalte) im vorläufigen Erschließungsgebiet mit mindestens 30 Mbit/s im Downstream und 2 Mbit/s im Upstream versorgt werden. Der von Seiten der Unternehmen glaubhaft gemeldete Bedarf an einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream wird stets befriedigt werden. Es ist möglich, dass das festgelegte Erschließungsgebiet im Verlauf des Förderverfahrens geändert wird.


Für Hilfe beim Ausfüllen des Fragebogens bzw. allgemeine Rückfragen stehen Ihnen

  • Herr Arno Stockheimer von der Gemeinde Sandberg, Telefon: 09701/9100-15, E-Mail:  sowie die
  • Mitarbeiter der Stabsstelle Kreisentwicklung des Landkreises Rhön-Grabfeld, Telefon:
    09771/94-304 / -306 / -307, E-Mail:

sehr gerne zur Verfügung.
 

Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

Sandberg, den 14.01.2014
 

Detlef Beinhauer
1. Bürgermeister

 

Ergänzende Hinweise zur Bedarfsabfrage

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