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Ausbau der Breitbandversorgung - Verfahren 2

 

Die Gemeinde Sandberg ist bestrebt, ideale Rahmenbedingungen für ihre Gewerbebetriebe sowie ihre Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Zur hierfür notwendigen Infrastruktur gehört in der heutigen Zeit natürlich auch ein leistungsfähiger Internetanschluss. Es ist deshalb geplant, die Breitbandversorgung in den aktuell noch unterversorgten Randbereichen von Sandberg, Schmalwasser, Waldberg und Langenleiten nochmals signifikant aufzuwerten.

Der Freistaat Bayern begünstigt diese Bestrebungen durch ein Förderprogramm (Breitbandrichtlinie – BbR), welches das Ziel verfolgt, den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und hohen Upload-Bandbreiten voranzutreiben.

Bei den Bemühungen zur Verbesserung der Breitbandversorgung sowie der Umsetzung des hierfür aufgelegten Förderprogrammes wird die Gemeinde Sandberg durch die Corwese GmbH und den Landkreis Rhön-Grabfeld (Stabsstelle Kreisentwicklung) unterstützt.

Im Rahmen des zu durchlaufenden Förderverfahrens sind diverse Verfahrensschritte und Veröffentlichungen vorzunehmen, welche stets auf dieser Webseite dokumentiert bzw. publiziert werden.


Verfahrens- / Förderfortschritte:

8. Fördersteckbrief (Veröffentlichung vom 13.04.2017)

7. Kooperationsvertrag (Veröffentlichung vom 13.04.2017)

6. Zuwendungsbescheid (Veröffentlichung vom 23.03.2017)

5. Auswahlverfahren - Ergebnis (Veröffentlichung vom 21.12.2016)

4. Auswahlverfahren - Bekanntmachung (Veröffentlichung vom 13.09.2016)

3. Markterkundung - Ergebnis (Veröffentlichung vom 13.09.2016)

2. Markterkundung - Bekanntmachung (03.08.2016)

1. Ergebnis der Bestandsaufnahme (03.08.2016)

 


Veröffentlichung vom 13.04.2017

 

Fördersteckbrief

Dokumentation der Infrastruktur gemäß Ziffer 9 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)

 

Die Dokumentation der Infrastruktur gemäß Ziffer 9 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR) finden Sie hier:


Fördersteckbrief der Gemeinde Sandberg

 

Sandberg, den 13.04.2017

Sonja Reubelt
1. Bürgermeisterin

 


Veröffentlichung vom 13.04.2017

 

Kooperationsvertrag

Unterzeichnung des Breitbandausbauvertrages zwischen der Gemeinde Sandberg und der Telekom Deutschland GmbH

 

Der Vertrag über die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Hochgeschwindigkeitsnetzes für die Bereitstellung von Breitband-Internetanschlüssen zwischen der Gemeinde Sandberg und der Telekom Deutschland GmbH wurde am 04.04.2017 unterzeichnet.
 

Herr Michael Gstädtner (Telekom Deutschland GmbH), Frau Bürgermeisterin Sonja Reubelt (Gemeinde Sandberg)


Von einer Vorlage des Breitbandausbauvertrages bei der Bundesnetzagentur konnte abgesehen werden, da die §§ 6, 7, 12 und 19 Abs. 2 unverändert aus dem mit der Bundesnetzagentur abgestimmten Vertragsmuster übernommen wurden. Die dahingehende Stellungnahme der Gemeinde Sandberg finden Sie hier:
 

Stellungnahme der Gemeinde Sandberg zum Abschluss des Kooperationsvertrages

 

Sandberg, den 13.04.2017

 

Sonja Reubelt
1. Bürgermeisterin

 


Veröffentlichung vom 23.03.2017

 

Zuwendungsbescheid

Eingang des Förderbescheides für den Ausbau der Breitbandversorgung

 

Der Förderbescheid für den Ausbau der Breitbandversorgung wurde am 10.03.2017 durch Herrn Finanzminister Dr. Markus Söder und Herrn Staatssekretär Albert Füracker an Herrn 3. Bürgermeister Claus Kleinhenz überreicht.


Herr Finanzminister Dr. Markus Söder, Herr 3. Bürgermeister Claus Kleinhenz (Gemeinde Sandberg), Herr Staatssekretär Albert Füracker

 

Sandberg, den 23.03.2017

Claus Kleinhenz
3. Bürgermeister
 


Veröffentlichung vom 21.12.2016

 

Auswahlverfahren - Ergebnis

Veröffentlichung der vorgesehenen Auswahlentscheidung


Die Gemeinde Sandberg hat innerhalb der Angebotsfrist lediglich ein Angebot von einem Netzbetreiber erhalten, welcher im Rahmen des Teilnehmerwettbewerbes zum Vergabeverfahren zugelassen wurde.

Auf Grundlage einer gutachterlichen Bewertung hat der Gemeinderat der Gemeinde Sandberg in seiner Sitzung vom 14.12.2016 das Angebot der Telekom Deutschland GmbH ausgewählt und entschieden, dass diese Ausbaumaßnahme durchgeführt wird. Die Gemeinde Sandberg beabsichtigt deshalb, mit der Telekom Deutschland GmbH einen Vertrag über die Planung, Ausführung und den Betrieb der Ausbaumaßnahme im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR) zu schließen.

Die von der Telekom Deutschland GmbH ermittelte Wirtschaftlichkeitslücke wurde durch das Bay. Breitbandzentrum nach Ziffer 5.6 Abs. 2 der BbR überprüft und als plausibel erachtet. Von einer Vorlage des Breitbandausbauvertrages bei der Bundesnetzagentur kann abgesehen werden, da die §§ 6, 7, 12 und 19 Abs. 2 unverändert aus dem mit der Bundesnetzagentur abgestimmten Vertragsmuster übernommen wurden.

Der rechtsverbindliche Zuschlag kann jedoch erst dann erteilt werden, wenn auch die Förderzusage bzw. die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn der zuständige Bezirksregierung (Regierung von Unterfranken) vorliegt.

Die Bekanntmachung zur vorgesehenen Auswahlentscheidung finden Sie hier:

Bekanntmachung der Gemeinde Sandberg bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR)

 

Sandberg, den 21.12.2016

Roland Bühner
2. Bürgermeister

 


Veröffentlichung vom 13.09.2016

 

Auswahlverfahren - Bekanntmachung

Auswahlverfahren – zweistufig – zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR)


Die Gemeinde Sandberg führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5 der Breitbandrichtlinie -BbR- (herunterladbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch. Eine förmliche Ausschreibungspflicht aufgrund Vergaberechts besteht nicht, sodass auch der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet ist.

Die Auswahl erfolgt zweistufig im Wege eines freihändigen Auswahlverfahrens mit vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb. Im Teilnahmewettbewerb wird auf einer ersten Stufe die Eignung der Bewerber geprüft und anschließend bis zu drei geeignete Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Diejenigen Bewerber, die nach dem Ergebnis der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, haben dann Gelegenheit, bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein Angebot abzugeben. Auf Grundlage dieses Angebots hat die Gemeinde Sandberg die Möglichkeit, Verhandlungen mit den Bietern durchzuführen.

Den vollständigen Bekanntmachungstext finden Sie hier:

Auswahlverfahren – zweistufig – zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR)


Die Teilnahmeanträge sind bis zum 18.10.2016, 10:00 Uhr bei der Kontaktstelle

Gemeinde Sandberg
Herrn Geschäftsleiter Markus Kirchner
Schulstraße 6
97657 Sandberg


schriftlich in einem verschlossenen Umschlag in 2-facher Fertigung einzureichen.

 

Sandberg, den 13.09.2016

Roland Bühner
2. Bürgermeister

 


Veröffentlichung vom 13.09.2016

 

Markterkundungsverfahren - Ergebnis

Ergebnis des Markterkundungsverfahrens nach Nr. 4.3 ff. der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 10. Juli 2014


Die Gemeinde Sandberg hat im Zeitraum vom 03.08.2016 bis zum 12.09.2016 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 ff. BbR durchgeführt. Das Ergebnis dieses Verfahrens können Sie folgendem Dokument entnehmen:

Ergebnis des Markterkundungsverfahrens der Gemeinde Sandberg im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)


Die Gemeinde Sandberg setzt das Verfahren mit folgendem (unveränderten) Erschließungsgebiet fort:

Erschließungsgebiet nach der Markterkundung
 

Sandberg, den 13.09.2016

Roland Bühner
2. Bürgermeister

 


Veröffentlichung vom 03.08.2016
 

Markterkundung - Bekanntmachung

Markterkundung gemäß Nr. 4.3 ff. der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 10. Juli 2014, Az.:75-O 1903-001-24929/14
 

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde Sandberg gemäß Nr. 4.3 ff. BbR die Netzbetreiber, Infrastrukturinhaber bzw. Investoren um Stellungnahme zu folgenden Punkten bitten:

1. Zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen,

2. zur dokumentierten Ist-Versorgung und

3. zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind.
 

Die vollständige Anfrage an die Netzbetreiber, Infrastrukturinhaber und Investoren finden Sie hier:

Markterkundungsverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)


Die Netzbetreiber, Infrastrukturinhaber bzw. Investoren werden darum gebeten, ihre dahingehende Stellungnahme bis spätestens zum 12.09.2016 an folgende Adresse zu richten:

Gemeinde Sandberg
Herrn Geschäftsleiter Markus Kirchner
Schulstraße 6
97657 Sandberg

 

Vielen Dank für Ihre Mühe!
 

Sandberg, den 03.08.2016

Roland Bühner
2. Bürgermeister

 


Veröffentlichung vom 03.08.2016

 

Ergebnis der Bestandsaufnahme

Darstellung der Ist-Versorgung in den auszubauenden Ortsbereichen

 

Die Gemeinde Sandberg hat ein vorläufiges Erschließungsgebiet für den Ausbau der aktuell noch unterversorgten Randbereiche in Sandberg, Schmalwasser, Waldberg und Langenleiten festgelegt. Das festgelegte Gebiet ist zusammen mit der aktuellen Ist-Versorgung dieser Ortsbereiche in der folgenden Karte dargestellt:

Darstellung der Ist-Versorgung als PDF-Datei

Durch einen Klick auf die Karte bzw. den vorstehenden Link können Sie die Darstellung der Ist-Versorgung als PDF-Datei herunterlagen und detailiert betrachten.

 

Tabellarische Darstellung des Ergebnisses der Bestandsaufnahme im vorläufig festgelegten Erschließungsgebiet:

Download (Mbit/s)

 

 

<= 15 Mbit/s Down /

1 Mbit/s Up

16 Mbit/s Down /

1 Mbit/s Up

>= 30 Mbit/s Down /

2 Mbit/s Up

Ja Nein z.T. Ja Nein z.T. Ja Nein z.T.
Vorläufiges Erschließungsgebiet     X     X   X  

 

Sandberg, den 03.08.2016


Roland Bühner
2. Bürgermeister



Barrierefreiheit

Baugeld und Baukindergeld
Richtlinien zur Förderung von Wohneigentum in der Gemeinde Sandberg

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Anschrift
Gemeinde Sandberg
Schulstraße 6
97657 Sandberg

Tel 09701/9100-0
Fax 09701/9100-28


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97657 Sandberg

 

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