Bekanntmachungen der Gemeinde Sandberg
Bebauungsplan „Sonstiges Sondergebiet – Betriebsgebäude Wasserversorgung“
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach § 2 Abs.1 BauGB
Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
I.
In der Sitzung am 23.03.2023 beschloss der Gemeinderat Sandberg die Aufstellung des Bebauungsplans für ein sonstiges Sondergebiet "Betriebsgebäude Wasserversorgung" im Gemeindeteil Waldberg gemäß § 11 BauNVO.
In den Geltungsbereich werden Teilflächen der Flurstücke 965 und 1073 der Gemarkung Waldberg einbezogen. Der Geltungsbereich liegt nordwestlich von Waldberg. Die Lage ergibt sich aus der Karte.
Der Inhalt dieses Beschlusses wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
II.
In der Sitzung vom 23.03.2023 hat der Gemeinderat Sandberg die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplans für ein sonstiges Sondergebiet „Betriebsgebäude Wasserversorgung“ gebilligt.
Mit Beschluss des Gemeinderats Sandberg wurde die frühzeitige Auslegung des Bebauungsplans (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) folgender Unterlagen angeordnet:
- Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung
- Begründung zum Bebauungsplan
- Begründung zur Grünordnung
- Umweltbericht
- Spezieller artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
- Schallimmissionsprognose Anlagenlärm
Der Entwurf des Bebauungsplans für ein sonstiges Sondergebiet „Betriebsgebäude Wasserversorgung“ sowie die zugehörigen Unterlagen liegen in der Zeit vom
08.05.2023 bis 09.06.2023
in der Gemeinde Sandberg, Schulstraße 6, 97657 Sandberg, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Diese sind von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, sowie am Montag zusätzlich von 13:00 bis 16:00 Uhr und am Donnerstag zusätzlich von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung sowie die o.g. Planunterlagen sind während der genannten Frist auch auf der Internetseite der Gemeinde Sandberg abrufbar: http://www.sandberg-rhoen.de
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen vorgebracht werden; nicht innerhalb der Auslegung abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art.6 Abs.1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit §3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Betriebsgebäude Wasserversorgung
Schallimmissionsprognose Anlagenlärm
Gemeinde Sandberg
Sandberg, 27.04.2023
Plakatierungsverordnung
Der Gemeinderat der Gemeinde Sandberg hat am 26.09.2019 folgende Verordnung beschlossen:
Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten und über die Darstellung durch Bildwerfer der Gemeinde Sandberg (Plakatierungsverordnung)
Die Verordnung tritt am 01.11.2019 in Kraft.
Sie liegt in der Gemeindeverwaltung, Schulstr. 6, 97657 Sandberg, Zimmer 109 zur Einsichtnahme während den allgemeinen Öffnungszeiten aus.
Gemeinde Sandberg
Sandberg, 09.10.2019
Reubelt
1. Bürgermeisterin