amtliche Bekanntmachungen
Bekanntmachung - Neuaufstellung Bebauungsplan "Wohnmobilstellplatz Sandberg"
In der Sitzung vom 23.10.2025 hat der Gemeinderat der Gemeinde Sandberg den Vorentwurf in der Fassung vom 02.10.2025 gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB, sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Die Gemeinde Sandberg beabsichtigt, im Gemeindeteil Sandberg in unmittelbarer Nähe des bestehenden Wanderparkplatzes ein Sondergebiet zur Einrichtung von Stellplätzen für Wohnmobile und Tagesausflügler auszuweisen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet Wohnmobilstellplätze“ soll die planungsrechtliche Grundlage für die Entwicklung eines touristischen Standorts geschaffen werden, der die Naherholung im Biosphärenreservat Rhön stärkt und zur nachhaltigen Belebung der örtlichen Infrastruktur beiträgt.
Ziel ist es bis zu 30 Pkw-Stellplätze für Tagesgäste und rund 10 bis 15 Wohnmobilstellplätze zu ermöglichen. Die Ausgestaltung der Stellplätze soll unter Berücksichtigung aktueller Anforderungen an Dimensionierung, Zugänglichkeit und technische Ausstattung, wie z. B.
Stromanschlüsse und zentrale Frischwasserversorgung erfolgen. Auch die Möglichkeit zur Errichtung einer Entsorgungsstation für Wohnmobile sowie eines Sanitärhäuschens für die Allgemeinheit soll gegeben sein.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im Flächennutzungsplan als „Sondergebiet, das der Erholung dient“ dargestellt. Die vorliegende Bebauungsplanaufstellung entspricht damit den Darstellungen des rechtswirksamen Flächennutzungsplans der Gemeinde Sandberg. Dementsprechend wird der Bebauungsplan aus dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan entwickelt und bedarf keiner Änderung. (§ 8 Abs. 2 BauGB).
Geltungsbereich
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von 6.008 m². Folgende Flurnummern sind von dem Geltungsbereich erfasst: 309/43 (Teilfläche), 309/44 (Teilfläche), 1319 (Teilfläche), 1382 (Teilfläche), 309/45 (Teilfläche), 297 (Teilfläche), 308, 307, 306 Maßgeblich ist im Einzelnen der nachfolgende Kartenausschnitt (maßstablos):

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Der Vorentwurf des Bebauungsplans einschließlich der Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 02.10.2025 sind in der Zeit vom 17.11.2025 bis einschließlich 16.12.2025 (Veröffentlichungsfrist)
im Internet auf der Homepage der Gemeinde Sandberg veröffentlich. Zusätzlich liegen die o.g. Unterlagen innerhalb der Veröffentlichungsfrist leicht zugänglich bei der Gemeinde Sandberg, Schulstraße 6, Zimmer 109, 97657 Sandberg, während der allgemeinen Dienststunden zu allgemeiner Einsichtnahme öffentlich aus. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse post(at)sandberg-rhoen.de während der Dauer der Veröffentlichungsfrist übermittelt werden. Weiterhin besteht die Möglichkeit, die Stellungnahmen schriftlich bei der Gemeinde Sandberg, mündlich zur Niederschrift oder telefonisch unter 09701 9100 - 19 zur Niederschrift abzugeben. Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Umweltbezogene Information:
Im Rahmen des Verfahrens wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und im Rahmen der Begründung gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar.
1. Umweltbericht (Teil B der Begründung)
- Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen gegliedert nachfolgender Schutzgüter: Boden, Wasser, Klima und Luft, Tiere und Pflanzen, Menschen, Landschafts- und Ortsbild, Kultur und sonstigen Sachgüter
- Beschreibung des Vorhabens und der umweltrelevanter Wirkfaktoren
- Naturschutzfachliche Eingriffsermittlung
- Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung der nachteiligen Umweltauswirkungen
- Ermittlung des Kompensationsbedarfs
- Beschreibung der Maßnahmen zum Ausgleich
- Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten
Der Beschluss zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls auf der Homepage unter der o.g. Internet-Adresse veröffentlicht ist.
Vorentwurf Wohnmobilstellplatz